Eine Neuigkeit von Gamper & Compagnie Kommanditgesellschaft

Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen auf Basis des BGH-Urteils vom 19.01.2016

Haben Sie in 2013 bis 2015 eine Vorfälligkeitsentschädigung für ein Immobiliendarlehen gezahlt? Wenn ja, sollten Sie diese Berechnung aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes überprüfen lassen.

Mit Urteil vom 19.01.2016 (Az. XI ZR 388/14) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch künftige Sondertilgungen bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentscheidung zu berücksichtigen sind (siehe Newsticker vom 21.01.2016). Dies bedeutet i.d.R. niedrigere Vorfälligkeitsentschädigungen. Zu viel gezahlte Vorfälligkeitsentschädigungen können zurückgefordert werden.

(1) Im ersten Schritt prüfen wir die Vorfälligkeitsentschädigungsberechnung auf Basis des o.g. BGH-Urteils. Hierfür können Sie unseren Coupon Nr. 01/2016 einsetzen.

(2) Bei einer fehlerhaften Berechnung ermitteln wir im zweiten Schritt die korrekte Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen eines Gutachtens.

Bitte kontaktieren Sie mich unter: 0661 - 90 19 70 40, Kathleen Gamper, Freie Sachverständige für Private Baufinanzierungen, http://www.gamperundcompagnie.de/

Erstellt am 01.02.2016 von

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