S.I.C. Instandsetzung von Kraftfahrzeugen und Karosserieteilen sowie der Handel mit Kraftfahrzeugteilen. Ebenso sind sämtliche in § 1 der Verordnung über das Berufsbild für das Karosseriebauhandwerk in der jeweils gültigen Fassung aufgeführten Arbeitsgebiete Gegenstand des Unternehmens.