S.I.C. 1 Der Betrieb von Einzelhandelsgeschäften mit allen vorkommenden Arbeiten insbesondere der Einzelhandel mit Uhren, modischen Accessoires und allen damit in Zusammenhang stehenden Erzeugnissen. 2 Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, andere ihr ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen.