In Deutschland unterliegt die Tätigkeit des Unternehmensberaters keinem Berufsschutz. Woran erkennen potenzielle Kunden, ob die #Qualität gegeben ist? Die Antwort: Schwierig!
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat sich die Förderung des unternehmerischen Know-Hows und gleichzeitig die Sicherung von Qualitätsstandards zur Aufgabe gemacht. Die BAFA listet selbstständige Berater:innen, die neben den erforderlichen Fähigkeiten auch einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Ebenso müssen die Berater:innen eine richtlinienkonforme Durchführung gewährleisten.
Ich freue mich, dass ich von nun an als Berater im Programm Förderung unternehmerischen Know-Hows gelistet bin. Damit sind meine Leistungen zu bis zu 90 % förderfähig. Eine Win-Win-Situation für meine Kunden und für mich. Sprechen Sie mich gerne an!