S.I.C. 1. Die Erbringung von Fahrlehrertätigkeiten nach dem Fahrlehrergesetz sowie Planungen aller Art im Ablauf des Fahrschulzentrums, die sich aus dem Leistungsbild der Zertifizierung nach AZWV ergeben. Dabei sind alle für einen Fahrlehrer maßgeblichen Bestimmungen und Grundsätze zu beachten. 2. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, mittelbar oder unmittelbar den Zweck des Unternehmens zu fördern.