S.I.C. A Die Vermittlung von Immobiliardarlehen und sonstigen Finanzierungen, insbesondere die Vermittlung des Abschlusses von Immobiliar- Verbraucherdarlehensverträgen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechenden entgeltlichen Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs b Darlehen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34 i Absatz 1 Satz 1, nach § 34c GewO c und die Bündelung der Aktivitäten der eigenen Unternehmen der Gesellschafter auf diesem Gebiet und der Support dieser Unternehmen.