S.I.C Beratung und Vertrieb von elektronischen Fitnessgeräten aller Art. Die Gesöllschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, ebenso die Beteiligung an KGen zu übernehmen zum Zwecke der persönlichen Haftungsübernahme. Sie darf Vertretungen übernehmen und Zweigniederlassungen errichten.