S.I.C. 1 die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere den Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungben an anderen Handelsgesellschaften, 2 die Vornahme ergänzender der artverwandter Geschäfte, 3 jede angemessene Nutzung des Anlagevermögens und die Verwaltung eigenen Vermögens.