S.I.C. 1. Beratung und Service im Handel, Dienstleistung und Industrie sowie die Durchführung aller Geschäfte, die mit diesem Gegenstandzweck zusammenhängen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist auch die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung von bzw. an Unternehmen, die auf den zuvor genannten Geschäftsfeldern tätig sind. 3. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar fördern.