S.I.C. Wahrnehmung von Berufsaufgaben der Landschaftsarchitektin und des Landschaftsarchitekten nach Art. 3 Abs. 3 BauKaG, d.h. insbesondere gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Landschaft, Freianlagen und Gärten sowie Orts- und Stadtplanung innerhalb ihrer oder seiner Fachrichtung, jeweils in Verbindung mit Art. 3 Abs. 6 BauKaG. .