S.I.C Erledigung von Berufsaufgaben der Architekten, insbesondere die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Planung von Bauwerken sowie die Orts- und Stadtplanung innerhalb dieser Fachrichtung (Art. 3 Abs. 1 BauKaG); Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggeber in den mit der Planung, Ausführung und Steuerung der Vorhaben zusammenhängenden Angelegenheiten sowie Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung (Art. 3 Abs. 6 BauKaG).