S.I.C. Die Vermittlung oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume und Wohnräume - Immobilienvermittlung im Rahmen des § 34 c Gewerbeordnung - sowie der An- und Verkauf von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, gleichzeitig der Erwerb von Immobilien zum Zwecke der Vermietung und Verpachtung.