S.I.C Die Tätigkeit als Abfallmakler, die Akquisition von Abfällen jeglicher Art, die Disposition und Organisation von Abfallstoffströmen (Stoffstrom-Management), das Einsammeln von Abfällen und die Errichtung von Abfallbehandlungsanlagen, soweit hierfür keine gesetzliche Genehmigungen erforderlich sind bzw. im Einzelfall zu erwirken sind. Die Gesellschaft ist zu artverwandten Geschäften berechtigt, dazu gehört auch die Beteiligung an anderen Unternehmen.