Eine Neuigkeit von US Consulting

260 Euro oder auch 560 Euro für jede Selbsthilfegruppe

Hier erhalten Sie unser Infopaket 1:

Mit dem GKV Wettbewerbsstärkungsgesetz hat der Gesetzgeber auch eine Neufassung der rechtlichen Grundlage zur Selbsthilfeförderung beschlossen:

Die bisherige „Soll-Bestimmung“ wird - ab 01.01.2008 - im § 20 c SGB V in eine unbedingte Förderverpflichtung umgewandelt.


§ 20 c Abs.1 SGB V
„(1) Die Krankenkassen und ihre Verbände fördern Selbsthilfegruppen, -organisationen und

-kontaktstellen, die sich die Prävention oder Rehabilitation von Versicherten zum Ziel gesetzt haben……..

Begründung zu § 20c

Die Neufassung der Förderregelung in einer eigenen Vorschrift trägt dem gestiegenen Stellenwert der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen Rechnung. Die Förderung der Selbsthilfe wird weiter gestärkt und die Rechtsgrundlage im Interesse einer effizienten und antragsteller- freundlichen Durchführung der Förderung weiterentwickelt.

Durch die in Absatz 1 Satz 1 vorgenommene Umstellung von der bisherigen Soll-Regelung auf die unbedingte Förderverpflichtung im Rahmen der Festlegungen des Absatzes 3 wird sichergestellt, dass das vorgesehene Fördervolumen nicht unterschritten wird. Die Verknüpfung der Förderverpflichtung mit den Festlegungen zur Höhe der Fördermittel macht deutlich, dass auch zukünftig kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Ziel der neuen gesetzlichen Regelung ist die weitere Stärkung der Selbsthilfe durch einen Ausbau der Leistungen und eine Erhöhung der Transparenz der Fördermittel.

Damit stehen bundesweit jährlich ca. 30 Millionen Euro zur Verfügung. Die Kassen zahlen 0.56 Euro je versichertem Patient in den Fond.

Es stehen drei Förderebenen zur Verfügung:
Ortsebene, Landesebene, Bundesebene,

Selbsthilfegruppen können Anträge auf Grundförderung und Projektförderung stellen.

Neu ist seit 2008 die Fondförderung.

Im Gegensatz zu früher ist heute eine Kasse zentral für die Antragsbearbeitung zuständig, während man früher einen Antrag mehrfach kopieren musste und an alle Kassen schicken musste.

Startförderung

Neue Selbsthilfegruppen erhalten eine Startförderung in Höhe von 260 Euro von den Krankenkassen nach Antragstellung und Anerkennung durch die Kassen.

Zusätzlich kann man Starthilfen bei den Stiftungen beantragen, so zahlt z.B. eine Stiftung neuen Gruppen ebenfalls 300 Euro.

Neue Gruppen können die Kosten für die Grundausstattung für eine Geschäftsstelle, Möbel, Computer, Internetanschluss, Telefon etc. beantragen.

Projektförderung
Bestehende Gruppen können Projektförderanträge stellen, z.B. für die Grundausstattung einer Geschäftsstelle, für den Internetauftritt, für die Telefonkosten, sie können Patienteninformationsveranstaltungen durchführen, Referenten einladen, Tagungen veranstalten etc.

In der Regel zahlen die Kassen die Kosten für die Prospekte, Flyer, Reisekosten, Referentenhonorare usw.

Hier kann man auch wieder zusätzlich Anträge bei den Stiftungen stellen.

Neue Medien

Auch im Medizinbereich, auch bei den Selbsthilfegruppen ist der Internetauftritt heute normal. Einige Gruppen haben bereits einen Film im Internet und Informations - CDs zur Patienteninformation.

Auch das kann Inhalt eines Projektantrages sein.

Einzelförderungen durch die Kassen
Jede Kasse hat zusätzlich die Möglichkeit eigene Einzelprojekte zu finanzieren.
Die TKK Hamburg hat z.B. für über 100 000 Euro Informations CDs zum Thema Mobbing produzieren lassen.

Pharmaindustrie
Auch die Pharmaindustrie finanziert einige Sachen,
So haben z.B. die Hersteller von Triptanen bundesweite Informationsveranstaltungen für Migränepatienten finanziert.

So hat z.B. der Hersteller eines Bandscheibenimplantates die Informationsveranstaltung für Bandscheibenpatienten unterstützt.

So hat z.B. der amerikanische Hersteller eines kleinen Kunststoffnetzes, das bei Leistenbruchoperationen zum Einsatz kommt, die Kosten einer Internetliveübertragung der Operation gezahlt.

Die Bandbreite an Fördermöglichkeiten ist sehr groß, jeder Leiter einer Selbsthilfegruppe oder eines Patientenvereines sollte diese Antragsmöglichkeiten kennen.

Großorganisationen wie die Krebshilfe oder ähnliche setzen Experten für Fundraising ein, die sich hauptberuflich mit der Mittelbeschaffung befassen.

Kleineren Gruppen oder Vereinen fehlen die Mittel, um derartige Spezialisten zu beauftragen.

Für neue wie auch bestehende Selbsthilfegruppen bieten wir dafür ein Informationspaket zum Preis von 20 Euro an. Mit den darin enthaltenen Informationen haben Sie die Möglichkeit Mittel für Ihre Gruppe zu beantragen.

Sie können dieses Infopaket per Mail bei uns bestellen.

selbsthilfegruppen-foerdermittelberatung@gmx.de

Nach Eingang des Betrages geben wir das Informationspaket als Postsendung an Sie zur Post. Teilen Sie uns sicherheitshalber auch per Mail mit Ihrer Bestellung die korrekte Postanschrift für die Zustellung mit.

Mit freundlichem Gruß
US Consulting
U.R.Schegö




Einige Infolinks:

http://www.szon.de/lokales/biberach/region/200805260032.html

www.nakos.de

http://www.landesstelle-berlin.de/e348/e497/e2595/e3696/e3954/

http://www.selbsthilfebuero.de/antrag08.pdf

http://www.bekos-oldenburg.de/bekos/SHG_Finanzierungsmoeglichkeiten.pdf

http://www.kreuzbund-dv-mainz.de/aktuellesberichte/2008%20Eroefnungsveranstaltung.html

Erstellt am 16.06.2008 von

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