Eine Neuigkeit von Landesverband NRW Stalking Opferhilfe e.V.

Lehman Brothers - Verbraucherschutzportal-tv.de

Eine Vielzahl deutscher Anleger ist durch die Pleite von Lehman Brothers in Mitleidenschaft gezogen worden.

Haftung deutscher Anlagevermittler

Ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Haftung inländischer Kreditinstitute nach § 280 BGB

http://www.bank-undkapitalmarkt.undrecht.info/BGB_Auszug.html

in Frage kommt, ist eine Frage des Einzelfalles, die nicht allgemein beantwortet werden kann.

Zunächst einmal stellt sich die Frage, ob der Geschädigte Privatkunde oder professioneller Kunde war. Nur für Privatkunden gelten besondere Schutzbestimmungen.

Weiterhin ist im Einzelfall zu klären, ob das Kreditinstitut als Anlageberater oder als Anlagevermittler tätig geworden ist. Häufig werden die besonderen Voraussetzungen einer Anlageberatung, aus der eine besondere Aufklärungs- und Rücksichtnahmepflicht folgt, nicht vorliegen, so dass auf die Haftung des Anlagevermittlers abzustellen ist.

Maßgeblich für die Frage einer Haftung dürfte sodann die Problematik sein, ob und ggf. in welcher Form aufgeklärt worden ist und, ob diese Aufklärung den strengen Anforderungen an die Anlagevermittlung genügte. Hierzu darf auf die Ausführungen unter Aufklärung

http://www.bank-undkapitalmarkt.undrecht.info/Aufklaerungspflichten_des_Anlagenvermittlers.html

und auf § 5 WpDVerOV

http://www.bank-undkapitalmarkt.undrecht.info/WpDVerVO.html

verwiesen werden. Allgemein lässt sich sagen Je kurzfristiger die Papiere vor der Insolvenz der US-Bank gekauft wurden, desto höher war der Anspruch an die Aufklärung. Abgesehen davon wird im Einzelfall zu prüfen sein, ob das Kreditinstitut, das die Anlage vermittelte, ordnungsgemäß über die eigene Verkaufsprovision und die damit verbundene Reduzierung der Gewinnerwartung des Privatkunden aufklärte. Auch eine Verharmlosung des Risikos kann eine Haftung des Anlagevermittlers begründen.

Schließlich stellt sich die Frage, ob und ggf. wann und in welcher Form der Anlagevermittler Anzeichen der Finanzmisere von Lehman Brothers an seine Kunden weitergeleitet hat. Sollte sich der aufgeworfene Verdacht bestätigen, wonach deutsche Banken bereits vor dem Insolvenzantrag von Lehman-Brothers Kenntnis von den katastrophalen Quartalszahlen gehabt hatten, so ist zu fragen, ob und ggf. warum diese Kenntnisse nicht an betroffene Privatkunden weitergeleitet worden sind.

Was die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für den eingetretenen Schaden anbelangt, so besteht nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine tatsächliche Vermutung dafür, dass ein Anleger bei gehöriger Aufklarung die verlustreichen Geschäfte nicht abgeschlossen hatte (BGHZ 124 151, 163; WM 1994, 1746, 1747; WM 2001, 2313, 2315; BGH, Urt. v. 28.05.2002 - XI ZR 150/01 -).

http://www.bank-undkapitalmarkt.undrecht.info/BGH_Terminoption.html

Es ist also im Zweifelsfalle Aufgabe des anlagevermittelnden Kreditinstitutes, den Entlastungsbeweis zu führen.

Insolvenzverfahren in den USA

Am 15.09.2008 stellte die amerikanische Investmentbank Lehman Brothers Inc. beim Insolvenzgericht für den Gerichtsbezirk Südliches New York unter dem Aktenzeichen 08-BK-13555 Antrag auf Reorganisationsinsolvenz. Dieses Verfahren nach Chapter 11 soll der Gesellschaft die Chance geben, die vorhandenen Vermögenswerte vor dem direkten Zugriff der Gläubiger zu schützen und ihr so die Möglichkeit eröffnen, eine tragfähige Lösung der Situation zu erarbeiten. Chapter 11 ist ein Abschnitt des Insolvenzrechts der Vereinigten Staaten (US bankruptcy code). Der Begriff bezeichnet in der angelsächsischen Finanz- und Rechtssprache die Insolvenz eines Unternehmens. Ein Verfahren gemäß Chapter 11 führt zu einer beaufsichtigten Insolvenz. Während der Dauer der Insolvenz dürfen Gläubiger ihre Forderungen nicht geltend machen, es sei denn über das Insolvenzgericht. Bei dieser Regelung versucht das Unternehmen, weiterhin geschäftstätig zu bleiben und sich dadurch aus der Insolvenz „zu retten”. Ein Unternehmen, das nach Chapter 11 Insolvenz beantragt, strebt eine Reorganisierung und Restrukturierung seiner Schulden, Leasingvereinbarungen, Kontrakte sowie seines Kapitals und anderweitiger finanzieller Verpflichtungen an. Mit diesem Insolvenzantrag sollen bis zum Abschluss der Reorganisation rechtliche Schritte der Gläubiger gegen den Schuldner unterbunden werden.

Am 16.09.2008 erließ das Insolvenzgericht des Gerichtsbezirks Südliches New York den folgenden, für Kunden und geschädigte Anleger bedeutsamen Beschluss:

“Lehman Brothers Inc. genießt extraterritorialen Verfolgungs- und Vollstreckungsschutz, d.h. weltweit darf kein Gläubiger gegen Lehman Brothers Inc. vorgehen, solange das Insolvenzverfahren rechtshängig ist.”

Als Insolvenzverwalter wurde die Buchprüfungsgesellschaft PriceWaterhouse-Coopers bestellt.

Geschädigte, Anleger, Kunden und sonstige Gläubiger sollten beachten, dass sie weder von Lehman Brothers Inc. noch vom Insolvenzgericht Benachrichtigungen bezüglich ihres Status oder hinsichtlich der Ausschlussfristen zur Anmeldung von Ansprüchen erhalten werden. Diese geschädigten Personengruppen sind vielmehr gehalten das Verfahren selbst zu beobachten und die notwendigen Schritte zur Wahrung ihrer Rechte einzuleiten. Mit der Ausweitung der Beschlüsse auf weltweite Geltung hat Lehman Brothers Inc. die Möglichkeit, Gläubiger, die hiergegen außerhalb der Vereinigten Staaten verstoßen, summarisch von der Geltendmachung gegen die Insolvenzmasse auszuschließen.

Geschädigten, Anlegern, Kunden und sonstige Gläubigern wird überdies empfohlen, das Insolvenzverfahren sowie alle verfahrensleitenden Beschlüsse und masserelevanten Entscheidungen sorgfältig und ständig zu beobachten und sich frühzeitig von, Insolvenzrecht der Vereinigten Staaten erfahrenen Rechtsberatern unterstützen lassen.

Insolvenzverfahren in den Niederlanden

Ebenfalls betroffen ist die Emissionsgesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (Strawinskylaan 3105, 1077 ZX Amsterdam, Niederlande), die auch Zertifikate und Optionsscheine für den deutschen Markt begeben hat. Diese niederländische Gesellschaft wird von der amerikanischen Lehman Brothers Holding Inc. garantiert. Die Emissionsgesellschaft wies per 30. November 2006 eine Bilanzsumme von knapp $23 Mrd. aus - diese bestand fast ausschließlich aus den Verpflichtungen aus Emissionen. Die Aktivseite besteht demgegenüber praktisch nur aus Verpflichtungen der Lehman Brothers Gruppe in gleicher Höhe. Eine drohende Insolvenz der Lehman Brothers Holding bzw. der Lehman Brothers Gruppe betrifft somit auch die Gläubiger der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. und damit die Inhaber von Zertifikaten und Optionsscheinen, da diese Papiere Inhaberschulverschreibungen der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. sind. Der Handel in diesen Papieren ist zurzeit ausgesetzt. Über das Vermögen der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. ist das Insolvenzverfahren in Amsterdam eingeleitet worden.

Für die niederländische Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B. V. wurde mittlerweile ein „Administrator” bestellt. Es handelt sich dabei um Rutger Schimmelpenninck von der Rechtsanwaltskanzlei Houthoff Buruma. Der Administrator ist grundsätzlich auch für die Entgegennahme von Forderungsanmeldungen zuständig. Eine Gläubigerversammlung am Amsterdamer Amtsgericht wurde für den 10. Dezember 2008 einberufen. (Quelle FONDS professionell, im Internet abrufbar unter: http://www.fondsprofessionell.de/redsys/newsText.php?sid=554160&dest=topNews).

Inhaber von Lehman Brothers Treasury Co. B.V.-Zertifikaten können ihre Ansprüche innerhalb der gesetzten Frist beim Insolvenzverwalter in Amsterdam anmelden. Zwar sieht das nunmehrige europäische Insolvenzrecht in der EG-InsVO zahlreiche Erleichterungen für Gläubiger aus anderen Mitgliedstaaten vor. Allerdings ist § 1 Abs. 2 EG-InsVO

http://www.kanzlei-feser.de/Europaeische_Insolvenzverordnung.html

zu beachten. Dort heisst es:

“Diese Verordnung gilt nicht für Insolvenzverfahren über das Vermögen von Versicherungsunternehmen oder Kreditinstituten, von Wertpapierfirmen, die Dienstleistungen erbringen, welche die Haltung von Geldern oder Wertpapieren Dritter umfassen, sowie von Organismen für gemeinsame Anlagen.”

Geschädigte sollten sich daher von Rechtsberatern, die mit dem Insolvenzrecht der Niederlande vertraut sind, beraten und unterstützen lassen.

Moratorium gegen die Lehman Brothers Bankhaus AG

In Folge des Antrages auf Gläubigerschutz hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Zahlungsverbot oder so genanntes Moratorium gegen die deutsche Tochter Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt am Main, verhängt. Zu der Frage der Einlagensicherung wird auf die Pressemitteilung der BaFin vom 15.09.2008 verwiesen.

Feser
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Erstellt am 15.10.2008 von

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