S.I.C. Die Errichtung und der Betrieb von tiermedizinischen Einrichtungen, die in fachlicher Hinsicht ausschließlich durch im fachlich tierärztlichen Bereich weisungsungebundene, niedergelassene Tierärztinnen/Tierärzte unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorschriften für Tierärzte geführt werden. Der Vertrieb von sowie der Handel mit tierärztlichen und sonstigen medizinischen Ausstattungsgegenständen und Investitionsgütern von Tierarztpraxen sowie alle Geschäfte, die hiermit in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, insbesondere im Rahmen dieses Geschäftsbereichs anfallende Dienstleistungen.