S.I.C Die für Wirtschaftprüfungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere die Durchführung betriebswirtschaftlicher Untersuchungen, die Prüfungen von Jahresabschlüssen wirtschaftlicher Unternehmen einschließlich zu erteilender Bestätigungsvermerke, die Erstellung von Gutachten, die Mitwirkung in Rechtsangelegenheiten, soweit diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen sowie die Beratung in wirtschaftlichen und steuerlichen Fragen einschließlich der Vertetung vor den entsprechenden Behörden sowie die Übernahme von Treuhandtätigkeiten.