Steuerberater Andreas Schuster

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Die veranlagte Einkommensteuer zählt zu den Gemeinschaftssteuern. Die weiteren Gemeinschaftssteuern sind Lohnsteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer und Kapitalertragssteuern. Gemeinschaftssteuern werden unter Bund, Länder und Gemeinden aufgeteilt. Mit eurer gezahlten Einkommen- und Lohnsteuer unterstützt ihr den Bund (42,5%), die Länder (42,5%) und Gemeinden (15%). Bei der Umsatzsteuer gibt es einen vertikalen Finanzausgleich, der nicht in wenigen Worten zu beschreiben ist. Und sollte tatsächlich noch jemand Kapitalerträge haben, so unterstützt ihr eure Gemeinden noch mit 12%, der Rest geht zu je 44% an den Bund und die Länder. Von der Körperschaftssteuer verbleibt alles zu je 50% in Bund und den Ländern und nichts bei den Kommunen. Pünktlich zum Wochenende durchleuchten wir mal euren Kneipenbesuch. Bis dahin eine schöne Restwoche.

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