S.I.C. Bereitstellung von Räumlichkeiten der Begegnungsstätte für unterschiedliche kulturelle Veranstaltungen, Betrieb eines Cafés an definierten Wochentagen, Handel, das Kommissions- und Vermittlungsgeschäft mit Waren zur Betreibung der Begegnungsstätte, gemeinschaftlicher Ein- und Verkauf von Bedarfsgütern zur Betreibung der Begegnungsstätte. Keine Nachschusspflicht der Genossen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.