S.I.C Der Betrieb eines Kinos. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig und nützlich sind oder diesen ergänzen. Dazu gehört insbesondere auch die Untervermietung von Räumlichkeiten zur Förderung des Kinobetriebes, Untermietung von Räumlichkeiten, insbesondere des Gastronomiebereichs und dazugehöriger Nebenräume, zur Förderung des Kinobetriebes.