Conrad-von-Wendt-Haus gGmbH
Wohnheim · Altenheim
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Info über Conrad-von-Wendt-Haus gGmbH
Handelsregisternummer
Amtsgericht Zweibrücken HRB 23689, Rheinland-Pfalz, HRB 23689
Amtsgericht Zweibrücken HRB 23689, Rheinland-Pfalz, HRB 23689
Rechtsform
gGmbH
gGmbH
Amtsgericht
Zweibrücken
Zweibrücken
S.I.C.
(1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften, die als steuerbegünstigten Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zum Gegenstand des Unternehmens haben, fördern (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - differenzierte Wohnangebote für Erwachsene mit Behinderungen und Jugendliche, orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Anforderungen der Inklusion; - den Betrieb einer Tagesförderstätte; - Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung - weitere Dienste, die dem Zweck i.S.d. Absatz (2) dienen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und/ oder sich an ihnen beteiligen.
(1) Die Gesellschaft verfolgt in Erfüllung caritativer Aufgaben der katholischen Kirche ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugendhilfe, des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus auch andere Körperschaften, die als steuerbegünstigten Zweck die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Jugend- und Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung und Volks- und Berufsbildung sowie der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen zum Gegenstand des Unternehmens haben, fördern (Förderkörperschaft i.S.d. § 58 Nr. 1 AO in der aktuell geltenden Fassung). (3) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch - differenzierte Wohnangebote für Erwachsene mit Behinderungen und Jugendliche, orientiert an den gesetzlichen Rahmenbedingungen und den gesellschaftlichen Anforderungen der Inklusion; - den Betrieb einer Tagesförderstätte; - Betrieb einer Jugendhilfeeinrichtung - weitere Dienste, die dem Zweck i.S.d. Absatz (2) dienen. (4) Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern; insbesondere darf die Gesellschaft gleichgerichtete Unternehmen errichten, erwerben und/ oder sich an ihnen beteiligen.
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