S.I.C Entwicklung, Herstellung und Handel mit Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmitteln aller Art sowie hierzu gehöriger Werbemittel, Gerätschaften, Maschinen und Anlagen sowie die Erbringung von hierzu gehörigen Dienstleistungen. Sofern in Erfüllung des Unternehmensgegenstandes handwerkliche Arbeiten im Sinne der Handwerksordnung erforderlich sein sollten, werden diese durch Subunternehmen erbracht. Diese Bestimmung findet keine Anwendung, wenn durch das Unternehmen im jeweiligen Gewerk die handwerklichen Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden und die Eintragung in die Handwerksrolle dafür vorliegt.