S.I.C. Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Führung von Krankenhäusern im Sinne des § 67 AO und dem Betrieb einer Schule (Ausbildungsstätte) für Gesundheitsberufe. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.