S.I.C. Der Betrieb eines Architekturbüros im Sinne von Art. 3 Abs. 1 BauKaG, insbesondere für Bauwerke sowie für Orts- und Stadtplanung, samt Beratung, Betreuung und Vertrehing des Auftraggebers in dem mit der Planung, Ausführung und Steuerung des Vorhabens zusammenhängenden Angelegenheiten sowie die Überwachung der Ausführung und die Projektentwicklung (Art. 3 Abs. 6 BauKaG).