S.I.C. Vermittlung von Immobilien, Baufinanzierungen und Bausparverträgen und Versicherungen aller Art, Vermittlung von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft und von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandsinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen, Vemittlung von geschlossenen Immobilienfonds, die Beratung in diesen Angelegenheiten, jeweils, soweit diese Geschäfte nur nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig sind, d. h. insbesondere keine nach dem KWG genehmigungspflichtigen Geschäfte.