S.I.C. 1. Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben einer Werbeagentur sowie der Verkauf von Werbeartikeln jeglicher Art. 2. Die Gesellschaft ist befugt, Geschäfte jeder Art durchzuführen, die der Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. 3. Die Gesellschaft darf Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten oder sich an solchen in jeder Form beteiligen. 4. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten.