Eine Neuigkeit von Honorar Company Beratungs-GmbH

Gesetz zur Förderung der Honorarberatung über Finanzinstrumente

Nachdem das Verbraucherschutzministerium bereits ein Punkteprogramm zum Schutz und zur Förderung der Honorarberatung aufstellte, wurde jetzt ein Gesetz zur Förderung der Honorarberatung im Bundestag verabschiedet. Damit wird der Honorarberatung ein eigenes Berufsbild zugebilligt.

Es sind aber Unterschiede in der Honorarberatung zu verzeichnen. Zum einen wird eine Honorarberatung über Finanzinstrumente reguliert. Diese wird auch durch die BaFin überwacht. Der Honorar Anlageberater darf demnach über alle Finanzinstrumente beraten, die im Wertpapierhandelsgesetz erfasst sind.
Weitere Infos zur Honorar Company
http://www.honorar-company.de/die-honorarberatung.html

Ein wesentlicher Unterschied besteht hier zum Honorar Finanzanlagenberater. Neben der Vermittlung von Versicherungen und anderen Produkten ist hier die Anlageberatung eingeschränkt möglich. Zwar müssen alle Provisionen wie in der Honorar- Anlageberatung herausgegeben werden, es ist aber nicht möglich über alle Finanzinstrumente eine Beratung durch zu führen.

Organisatorische Voraussetzungen zur Honorarberatung aktuell bei vielen Banken nicht gegeben.
Deshalb sollten Kunden von Banken, die keine Honorar Anlageberatung vornehmen, zur Honorar Company wechseln.

Honorarberater werden in ein öffentliches Register eingetragen. Die Honorar Company ist bereits bei der BAFin registriert.

Mit der Verabschiedung und Einführung des Gesetzes erhalten die Kunden die Chance, alle Kickbacks auf ihren Konten gutschreiben zu lassen, also Rückvergütungen zu erhalten. So steigt die Performance der Kunden.
Eine Information der Honorar Company

Erstellt am 01.05.2013 von

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