Eine Neuigkeit von A.P.T.

Aktuelle Gesetzgebung in der Kältetechnik - mit A.P.T. auf der sicheren Seite !

Bereits am 4 Juli 2009 endete eine Wichtige Übergangsfrist der Chemikalien Klimaschutz,- und der F-Gase Verordnung.


Es dürfen Arbeiten( Wartung, Instandhaltung, Montage, Service) an Kälte-und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen ( Kältemittel ) nur noch von Fachpersonal durchgeführt werden, welche über einen entsprechenden Sachkundenachweis nach F-Gase Verordnung verfügen, gemäß:

• Artikel 5 der Verordnung ( EG ) Nr. 842 / 2006
• Verordnung ( EG ) Nr. 303 / 2008
• § 5 der Chem. Klimaschutz Verordnung

Darüber hinaus ist eine Betriebszertifizierung zu erbringen gemäß:

• § 6 der Chem. Klimaschutz Verordnung
• Verordnung ( EG ) Nr. 842 / 2006
• Artikel 3 der Verordnung ( EG ) Nr. 842 / 2006

Selbstverständlich sind Sie mit A.P.T. dem rundum Servicepartner auch bei der Gesetzgebung auf der sicheren Seite.

Wir bieten Ihnen:

- Meisterfachbetrieb des Kälte- und Klimahandwerk
- Vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz, Zertifizierter Fachbetrieb
- Nach F-Gase Verordnung - Kategorie I, zertifiziertes Fachpersonal

Mehr Infos rund um die Kältetechnik, Druckluftaufbereitung und der Wartung und Reparatur von Kältetrocknern, unter:

http://www.airpresstec.de

Erstellt am 09.09.2014 von

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