Bereits am 4 Juli 2009 endete eine Wichtige Übergangsfrist der Chemikalien Klimaschutz,- und der F-Gase Verordnung.
Es dürfen Arbeiten( Wartung, Instandhaltung, Montage, Service) an Kälte-und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen ( Kältemittel ) nur noch von Fachpersonal durchgeführt werden, welche über einen entsprechenden Sachkundenachweis nach F-Gase Verordnung verfügen, gemäß:
• Artikel 5 der Verordnung ( EG ) Nr. 842 / 2006
• Verordnung ( EG ) Nr. 303 / 2008
• § 5 der Chem. Klimaschutz Verordnung
Darüber hinaus ist eine Betriebszertifizierung zu erbringen gemäß:
• § 6 der Chem. Klimaschutz Verordnung
• Verordnung ( EG ) Nr. 842 / 2006
• Artikel 3 der Verordnung ( EG ) Nr. 842 / 2006
Selbstverständlich sind Sie mit A.P.T. dem rundum Servicepartner auch bei der Gesetzgebung auf der sicheren Seite.
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- Meisterfachbetrieb des Kälte- und Klimahandwerk
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