Bereits am 4 Juli 2009 endete eine Wichtige Übergangsfrist der Chemikalien Klimaschutz,- und der F-Gase Verordnung. Mit sofortiger Wirkung dürfen Arbeiten (Wartung, Instandhaltung, Montage, Service) an Kälte-und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (Kältemittel) nur noch von Fachpersonal durchgeführt werden, welche über einen entsprechenden Sachkundenachweis nach F-Gase Verordnung verfügen, gemäß:
- Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
- Verordnung (EG) Nr. 303/2008
- §5 der Chem. Klimaschutz Verordnung
Darüber hinaus ist eine Betriebszertifizierung zu erbringen gemäß:
- §6 der Chem. Klimaschutz Verordnung
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006
- Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
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