Eine Neuigkeit von A.P.T.

Aktuelle Gesetzgebung in der Kältetechnik - Mit A.P.T. auf der sicheren Seite!

Bereits am 4 Juli 2009 endete eine Wichtige Übergangsfrist der Chemikalien Klimaschutz,- und der F-Gase Verordnung. Mit sofortiger Wirkung dürfen Arbeiten (Wartung, Instandhaltung, Montage, Service) an Kälte-und Klimaanlagen mit fluorierten Treibhausgasen (Kältemittel) nur noch von Fachpersonal durchgeführt werden, welche über einen entsprechenden Sachkundenachweis nach F-Gase Verordnung verfügen, gemäß:

- Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
- Verordnung (EG) Nr. 303/2008
- §5 der Chem. Klimaschutz Verordnung

Darüber hinaus ist eine Betriebszertifizierung zu erbringen gemäß:

- §6 der Chem. Klimaschutz Verordnung
- Verordnung (EG) Nr. 842/2006
- Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 842/2006

Selbstverständlich sind Sie mit A.P.T. dem rundum Servicepartner auch bei der Gesetzgebung auf der sicheren Seite.

Wir bieten Ihnen:

- Meisterfachbetrieb
- Vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie und Verbraucherschutz, Zertifizierter Fachbetrieb
- Nach F-Gase Verordnung - Kategorie I, zertifiziertes Fachpersonal

http://www.airpresstec.de

Sie haben ein aktuell anstehendes Problem rund um das Thema Kälte-und Drucklufttechnik aber noch keine Lösung?

Dann besuchen Sie auch unsere neue Rubrik Problemlöser:

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Hier stellen wir Ihnen unsere Topleistungen und echte Problemlöser rund um unseren Service vor. Wir sind sicher, dort findet sich auch eine Lösung für Sie.

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Erstellt am 15.10.2012 von

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