S.I.C Die Förderung des Wohlfahrtswesens (insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten), der Jugend- und Altenhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung, der Hilfe für Behinderte, der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.