Eine Neuigkeit von BB Modernisierungs GmbH (M-AG)

Handwerkerrechnung absetzen

Seit dem 01. Februar 2011 fordert der Bundesrechnungshof die Abschaffung der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen. Gleichzeitig sollen Eigentümer ihr Haus durch Gesetzesvorgaben immer stärker „energetisch optimieren“.

Was heißt das?

Nach erfolgreicher Abnahme einer von der BB Modernisierungs GmbH (M-AG) durchgeführten Baumaßnahme (Hausanbau, Hausumbau oder Modernisierung), erhält jeder Kunde eine Schlussdokumentation u. a. mit allen Originalrechnungen der ausführenden Handwerksunternehmen. Darin enthalten ist ebenfalls die Aufteilung nach Lohn und Material der ausführenden Gewerke. Denn: Nach § 35a, Absatz (3) des Einkommensteuergesetzes, kann jeder Steuerpflichtige Lohnleistungen bis zu einem Maximalwert in Höhe von 6.000,- € inkl. MwSt. bei seiner Steuererklärung unter der Rubrik „haushaltsnahe Dienstleitungen und Handwerkerleistungen“ geltend machen. Die Steuerermäßigung beträgt 20% und entspricht somit einem Maximalwert in Höhe von 1.200,- €.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Handwerksleistungen, für die Förderleistungen (beispielsweise der KFW) in Anspruch genommen wurden.

Also, entweder Fördermittel nutzen, oder Lohnleistungen geltend machen.

Was ist mit den Fördertöpfen?

Der Gesetzgeber verlangt in immer kürzeren Abständen immer höhere Anforderungen an die energetische Sanierung. Da den meisten Kunden nicht unbeschränkt Geld zur Verfügung steht, müssen Sanierungsvorhaben durchdacht sein und Prioritäten gesetzt werden. Nur weil die Höhe der Fördermittel mit der möglichen Einsparung an „Energieverbrauch“ steigen, ist beispielsweise nicht immer eine maximale Dämmung sinnvoll – weder ökologisch, noch ökonomisch!

In vielen Fällen ist die Wahl des Steuervorteils also durchaus sinnvoller. Nicht nur was die tatsächliche Förderung betrifft, sondern auch die Antragstellung selbst. Häufig unterstützt die M-AG ihre Kunden bei der Beantragung von Fördermitteln. Denn Fördermittel stehen nicht immer zur Verfügung – unterjährig sind „Töpfe leer“ oder es werden Fördermöglichkeiten kurzfristig abgeschafft. Nicht selten sind Bankmitarbeiter überfordert, da sie sich mit den ständig wechselnden Bedingungen der KFW nicht auskennen. So werden schnell Aufstellungen, Listen und teilweise „Gutachten“ gewünscht, die überhaupt nicht notwendig sind. Überdies sollen Rechnungen weitaus detaillierter aufgeschlüsselt werden, als es der Handwerker selbst kann. Bis dann endlich Geld fließt, dauert es gern mal ein paar Wochen länger. Die Leitragenden sind dann vor allem die Handwerker und letztendlich der Bauherr selbst.

Fazit

Energetische Sanierungen können über Jahre hinweg getätigt werden. Es muß nicht immer der „große Wurf“ sein. Insofern ist der Steuervorteil für Privatkunden häufig ein größerer Anreiz, als über Fördermöglichkeiten das Haus zu sanieren.

Quelle: BB Modernisierungs GmbH (M-AG)(http://www.m-ag.com)

Erstellt am 16.02.2012 von

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