S.I.C. Die Beratung, die sozialpädagogische und wirtschaftliche Betreuung, die Ausbildung und die Qualifizierung Jugendlicher und heranwachsender junger Menschen, die aufgrund persönlicher und sozialer Umstände auf dem Arbeitsmarkt im besonderen Maß benachteiligt sind. Bei einer aussschließlich wirtschaftlichen Betreuung (z.B. Entschuldung) müssen die Vorrausetzungen des § 53 AO erfüllt sein. Ziel ist die soziale Stabilisierung und Wiedereingliederung in das Arbeitsleben.