S.I.C. A den Erwerb und die Verwaltung von eigenen Grundstücken und Gebäuden, b die Beteiligung - gleichgültig in welcher Rechtsform - an Industrie- und Handelsunternehmungen, auch die Übernahme der Geschäftsführung und Verwaltung eines Geschäftsbetriebes, c jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens.