S.I.C Geschäftsführung, Betrieb, Vermarktung, Betreuung und Beratung von Hotels, Restaurants, Freizeit-Centern, Sportanlagen und artverwandten Projekten des Hotel- und Gaststättengewerbes in Binz; die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen, sich an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branche beteiligen und überhaupt alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern; sie darf bei Bedarf den Gelegeneheitsverkehr mit Mietwagen im Sinne von § 49 Abs. 4, § 2 Abs. 6 PBefG betreiben, um hotelübliche Zubringer- und Abholdienste für die eigenen Gäste erbringen zu können, etwa als Shuttle-Service zwischen Flughafen/Bahnhof und Hotel; Geschäfte als Makler, Bauträger oder Baubetreuer (§ 34 c Gewerbeordnung) und Tätigkeiten handwerklicher Natur gehören nicht zum Unternehmensgegenstand.