Eine Neuigkeit von Rentenberater Michael Ritzau

Abschlagfrei in Rente - wie geht das?

Viele Renten die vor der Regelaltersrente beginnen werden von der Rentenversicherung gekürzt. Diese Kürzungen nennt man Abschläge.

Was wenige wissen ist, dass Abschläge häufig vermeidbar sind. Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten Abschläge zu umgehen. Im folgenden erhalten Sie einige Hinweise:

1. Möglicherweise stehen einem noch ungenutzte Sozialleistungsansprüche zu. Werden diese Sozialleistungsansprüche genutzt, so werden vom zuständigen Sozialversicherungsträger noch weitere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt. Zusätzlich vergeht wertvolle Zeit in denen sich die Abschläge verringern können.

2. Die Wahl der richtigen Rentenart ist sehr wichtig. Verschiedene Rentenarten haben verschiedene Abschlagsregeln. So ist die Altersrente für langjährig Versicherte immer mit Abschlägen belegt, wohingegen eine nur wenig später beginnende Altersrente für besonders langjährig Versicherte immer abschlagsfrei zu haben wäre. Liegen gesundheitliche Einschränkungen vor, so ist meist die Erwerbsminderungsrente die günstigste Rentenform. Wichtig ist hierzu das Rentenkonto ausführlich zu klären. Kleine Veränderungen können im Alter die Rentenansprüche deutlich beeinflussen.

3. Jeder Abschlag durch die Inanspruchnahme einer vorgezogenen Rente kann ausgeglichen werden. So können Abschläge durch zusätzlich Einzahlungen zur Rentenversicherung minimiert oder ganz vermieden werden. Die Einzahlungen können auf einmal bezahlt werden oder wie bei einem Banksparplan im Vorfeld über Jahre angespart werden. Ob sich diese zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen tatsächlich lohnen hängt vom Versicherungsverlauf, von der mutmaßlichen Rentendauer und davon ab ob auch über den Tod hinaus Hinterbliebene von den zusätzlichen Rentenansprüchen etwas haben.
Dieses Konzept der Alterssicherung birgt auch viele weitere Vorteile.
In diesem Zusammenhang sind steuerliche Vorteile zu berücksichtigen. Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sind als Sonderausgaben vom Finanzamt anzuerkennen. Durch den vorgezogenen Renteneintritt müssen Sie später möglicherweise auch weniger Steuern zahlen. Denn der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt jedes Jahr um 2% an.
Um solche Einzahlung bei der Rentenversicherung zu finanzieren können z.B. hohe Einmalzahlungen wie Lebensversicherung oder Abfindungen genutzt werden. Diese Finanzierungsform kann zusätzlich Steuern sparen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei mir im Rahmen eines Erstgesprächs.

Besuchen Sie mich auch im Internet: www.rentenberater-ritzau.de

Erstellt am 20.06.2016 von

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