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Eine Neuigkeit von Rentenberater Michael Ritzau

Rentenreform 2014 - Die Mütterrente

Eins ist klar, die Rentenreform 2014 hat viele Verbesserungen im Gepäck. Vorab gesagt gelten diese Verbesserungen nur für die Neurentner, sofern die Reform wie geplant umgesetzt wird.

Doch handelt es sich hier um eine richtige Reform, in der altes Recht innovativ erneut wurde, oder wurden nur die größten Ungerechtigkeiten beseitigt?
Um diese Frage zu beantworten, muss man sich die Rentenpläne genau anschauen.
Es soll ab 01.07.2014 die "Mütterrente" eingeführt werden. Hört sich vielversprechend an!- Mehr Rente für Mütter oder Väter, die neben der Kindererziehung nicht die Möglichkeit hatten, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen.
Wie war das denn bisher?- Die Mutter oder der Vater eines Kindes erhält von der Rentenversicherung pro Kind entweder einen oder drei Entgeltpunkte geschenkt. Wichtig war dabei, wer das Kinder erzogen hat. Es gab also eine Zweiklassengesellschaft bei der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mütter oder Väter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, erhalten pro Kind einen Entgeltpunkt (Wert ca. 28 Euro im Westen). Die Mütter oder Väter von Kindern, die ab 1992 geboren wurden, erhalten drei Entgeltpunkte (Wert ca. 84 Euro im Westen).
Das klingt nicht nur ungerecht, das ist es auch. Seitens der Fachleute ist es auch fraglich, ob diese Grenze verfassungskonform ist. Bei der Einführung der Verbesserung der Rentensituation für erziehende Mütter oder Väter ging es sicherlich um Anreize wieder mehr Kinder zu bekommen. Doch ging es sicherlich auch um die Bezahlbarkeit einer solchen rentenrechtlichen Besserstellung.
Durch die "Mütterrente" wird diese Ungleichbehandlung nur ausgebessert. Erziehende Elternteile von Kindern, die vor 1992 geboren sind, erhalten nun zwei statt einen Entgeltpunkt geschenkt. Der Zustand, dass die vor 1992 geboren Kinder rentenrechtlich weniger Wert sind, verbleibt. Auch die Frage der verfassungsrechtlich fragwürdigen Ungleichbehandlung bleibt.

Daher ist die Mütterrente nur eine Verbesserung einer weiter bestehenden rentenrechtlichen Ungerechtigkeit. Das ursprüngliche Ziel, die Geburtenrate durch eine rentenrechtliche Besserstellung von erziehenden Elternteilen zu erreichen, ist weiterhin nicht zu erreichen.

Meiner persönlichen Meinung nach kann nur eine nachhaltige Rentenreform eine Verbesserung der Situation von Familien etwas bringen. Es sollte einmal darüber nachgedacht werden nicht die Leistungsansprüche im Rentenfall für erziehende Eltern zu erhöhen, sondern die Beiträge während der Zeit der Kindererziehung zu senken. Die finanzielle Situation von Eltern ist zum Zeitpunkt der Erziehung meist sehr angespannt. In dieser Situation käme eine Beitragsentlastung genau richtig. Auch die immer wieder angepriesene private Rentenvorsorge könnte damit weiter aufgebaut werden. Dieses Konzept könnte auch leicht durch Zusatzbeiträge von kinderlosen finanziert werden. Genau dieses Modell gibt es bereits bei den Pflegeversicherungsbeiträgen. Denn Ziel einer Gesellschaft muss es vor allem sein, Kinder, Alte und Behinderte zu unterstützen, wenn Sie die Hilfe vom Staat benötigen. Die ständig älter werdende Gesellschaft kann man nicht durch ein paar Euro Rentengutschrift in ein bröckelndes Rentensystem aufhalten. Denn je weniger Kinder es heute gibt, je weniger Beitragszahler gibt es morgen, die in die Rentenversicherung einzahlen können.

Erstellt am 22.02.2014 von

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