S.I.C Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Rechtsgeschäfte, die öffentlich rechtlicher Genehmigung bedürfen, sowie Rechtsgeschäfte, die den rechts- und/oder steuerberatenden Berufen vorbehalten sind, sind nicht Gegenstand des Unternehmens.