S.I.C. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Landwirtschaft. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet erscheinen. Sie ist insbesondere berechtigt, Zweigniederlassungen oder Tochtergesellschaften zu errichten, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen Unternehmen zu beteiligen.