S.I.C. Gegenstand des Unternehmens ist nach Eintragung der Gesellschaft in das Gesellschaftsverzeichnis für Berufsgesellschaften der Architektenkammer Berlin die Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach §§ 1 und 2 des Architekten- und Baukammergesetzes Berlin. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Architekten nicht vereinbar sind, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft hat die nach § 4 des Architekten- und Baukammergesetzes Berlin für die Berufsausübung geltenden Berufspflichten zu beachten.