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Steuerrecht · Erbrecht · Rechtsanwalt
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Erbrecht und Steuerrecht - deutschlandweit und international!
Rechtsanwalt Haarhaus berät in steuerverfahrensrechtlichen Fragen ebenso wie im Einkommens-, sonstigen Ertrags- oder Umsatzsteuerrecht, im Bewertungs- und Schenkungssteuerrecht sowie bei Grunderwerbsteuerfragen und bei Umwandlungen. Darüber hinaus übernimmt Rechtsanwalt Haarhaus auch die Vertretung in Steuerstrafsachen und den damit zusammenhängenden Besteuerungsverfahren.
Im Bereich des Erbrechts und der Vermögensnachfolge umfaßt das Tätigkeitsspektrum der Kanzlei die Beratung im internationalen Erbrecht, im Gesellschaftsrecht und im Erbschaftssteuerrecht, die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, den Entwurf von letztwilligen Verfügungen und von Übergabekonzepten, die steuerrechtliche Gestaltungsberatung, die gerichtliche und außergerichtliche Regulierung von Erbstreitigkeiten sowie die Vertretung vor dem Nachlassgericht, z.B. in Erbscheinsverfahren.
Korrespondenzsprachen sind deutsch und englisch.
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