S.I.C. Die Vermittlung von Versicherungen (gemäß § 34 d GewO) sowie die Vermittlung von Darlehen (gemäß § 34 c Abs. 1 GewO). Ferner die Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft oder InvAG, von ausländischen Investmentanteilen, die im Geltungsbereich des Investmentgesetzes öffentlich vertrieben werden dürfen, von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden oder von öffentlich angebotenen Anteilen an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder KG (gemäß § 34 c Abs. 2 GewO).
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