S.I.C. Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 i.V.m. § 43 a Abs. 4 WPO und § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere Durchführung von Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen wirtschaftlicher Unternehmen; Erteilung von Bestätigungsvermerken über die Vornahme und das Ergebnis solcher Prüfungen; Durchführung von Unternehmensbewertungen; Durchführung von Sonderprüfungen; Tätigkeit als Prüfer für Qualitätskontrolle; Beratung und Vertretung in Steuersachen.