In seinem aktuellen Urteil hat der BGH in Karlsruhe bestätigt, dass bunt gestrichene Wände nach einem Umzug des Mieters wieder hell gestrichen werden müssen. Dies gilt auch, wenn im Mietvertrag hierzu nichts gesondert frestgelegt wurde.
Wer in Berlin aktuell vor diesem Problem steht und seine Wände wieder hell streichen muss, der kann sich gern an die Malerfreunde richten http://www.malerfreunde-berlin.de/leistungen-und-produkte/renovierung
Wir übernehmen Ihre Renovierungsarbeiten in Berlin nach dem Auszug und streichen Ihre Wände wieder weiß.