Hohes Bußgeld für DSGVO-Verstöße: Eine gerechte Strafe für Google? Am 21. Januar 2019 verhängte die französische Datenschutzbehörde CNIL eine Geldstrafe in Höhe von 50 Millionen Euro gegen Google auf Grundlage des Art. 83 DSGVO wegen mangelnder Transparenz, unzureichender Informationen und fehlender gültiger Zustimmung zur Personalisierung von Anzeigen. Hierbei handelt es sich um das erste nennenswerte DSGVO-Bußgeld seit dem Wirksamwerden der Verordnung im Mai 2018. Die Behörde wurde aufgrund von Gruppenbeschwerden der Verbände None Of Your Business („NOYB“) und La Quadrature du Net („LQDN“) tätig, die Google vorwarfen, keine gültige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer seiner Dienste zu haben, insbesondere für die Personalisierung von Anzeigen. Die Entscheidung der CNIL bietet einigen Anlass zur Diskussion, insbesondere über die Zuständigkeit der französischen Datenschutzbehörde und der rechtlichen Begründung der vorgeworfenen Datenschutzverstöße. Wie ist das Vorgehen der CNIL rechtlich zu bewerten und was bedeutet es für datenverarbeitende Unternehmen? Mehr lesen: https://bit.ly/2SvZTQ3