S.I.C Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, auch im grenzüberschreitenden Verkehr; der Handel mit und der Verleih von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten aller Art einschließlich der Lieferung zum und der Abholung vom Kunden; der Handel mit Baumaterialien und Baustoffen aller Art; der Handel mit Brennholz; die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten, soweit ohne weitere Voraussetzungen zulässig; sowie die Vermittlung von Handwerksleistungen.