S.I.C Der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) im Sinne des § 95 Abs. 1 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen und privatärztlichen Versorgung, der sonstigen ärztlichen Tätigkeiten sowie Bildung von wirtschaftlich-medizinischen Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, wie die integrierte Versorgung.