S.I.C. Die Entwicklung von Software,Hardware oder sonstigen Techniken, Ingenieurleistungen oder Biomedizinentwicklungen im Gesundheitswesen sowie deren Anwendung und Vermarktung. Die Gesellschaft kann ihren Geschäftsbetrieb im Rahmen von Abs. 1 auch ganz oder teilweise durch unmittelbare und mittelbare Tochtergesellschaften verfolgen und sich dabei auf die Funktion einer unternehmensleitenden Holding beschränken.