S.I.C Der gewerbsmäßige Betrieb einer Werbe- und Eventagentur. Vorstehendes gilt insbesondere für Satz und Gestaltung von Internetplattformen und Druckmedien, die Beschriftung von Fahrzeugen und anderen Oberflächen, die Vorbereitung, Herstellung und Lieferung von Werbemitteln und die Vorbereitung und Organisation von Veranstaltungen. Gegenstand ist ferner die Objektausstattung im Neubau und in der Sanierung, vorgenanntes gilt insbesondere für die Planung, Vorbereitung, Lieferung, Montage und Wartung von digitalen und analogen Wegeleitsystemen, Hinweisbeschilderungen und Fassadenwerbung.