S.I.C. A Industrielackierung und Sandstrahlarbeiten sowie Oberflächenbeschichtung b die Beteiligung an anderen Unternehmen- gleichgültig in welcher Rechtsform- und Über-nahme der Geschäftsführung und Verwaltung von Geschäftsbetrieben der unter a genannten Art, c jede andere angemessene kaufmännische Nutzung des Gesellschaftsvermögens. Die Ge-sellschaft ist befugt, alle Geschäfte abzuschließen und alle Maßnahmen zu treffen, die den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind.