Eine Neuigkeit von Lohnfortzahlung für GGF

Krankentagegeld für Arbeitgeber


Seit dem 1.1.2006 ist das Aufwendungsausgleichgesetz (AAG) in Kraft. Hiernach sind - bis auf wenige Ausnahmen - Arbeitgeber, die nicht mehr als 30 Arbeitnehmer (Teilzeitbeschäftigte werden anteilmäßig berücksichtigt) beschäftigen, verpflichtet, an den gesetzlichen Umlageverfahren teilzunehmen. Die Krankenkassen erstatten den teilnehmenden Arbeitgebern bis zu 80% des für die Zeit von sechs Wochen fortgezahlten Arbeitsentgeltes sowie der auf diese Arbeitsentgelte anfallenden gesetzlichen Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und zur sozialen Pflegeversicherung. Das Problem: Sie als Arbeitgeber tragen das nicht erfasste Restrisiko von mindestens 20% der Aufwendungen, das nicht vom Umlagevefahren umfasste Restrisiko, das Risiko der Entgeltfortzahlung, sofern aufgrund vertraglicher Regelungen die Entgeltfortzahlung über sechs Wochen hinausgeht.

Als Arbeitgeber mit mehr als 30 Mitarbeitern werden Sie nicht vom AAG erfasst. Sie tragen das volle Risiko für die Aufwendungen der Entgeldfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeiter bis zur Höhe des jeweiligen Bruttoentgeltes und das sowohl für die Dauer der gesetzlich sowie der ggf. vertraglich vorgesehenen Entgeltfortzahlung.

Sollten Sie als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH einmal selber für längere Zeit krankheitsbedingt nicht zur Verfügung stehen, müssen Sie ebenfalls mit schmerzlichen Einkommenseinbußen rechnen. Bei einer privaten Tagegeldversicherung gehen die Beiträge zu Lasten Ihres persönlichen Einkommens. Auch hier hilft die spezielle Arbeitsausfallversicherung der DKV weiter. Denn im Krankheitsfall übernimmt Sie auch die Gehaltsfortzahlung für den Geschäftsführer.

Damit Krankheitsfälle nicht zu hohen Kostenbelastungen führen - Tagegeldleistungen aus den TL-Tarifen der DKV.

Übersicht Krankentagegeld für Arbeitgeber / GmbH-Geschäftsführer

Die Krankentagegeldversicherung der DKV - der vorteilhafte Schutz vor finanziellen Belastungen
Tarifkürzel
TL
Bei Arbeitsunfähigkeit
Das Tagegeld wird auf Wunsch schon ab dem 4. Tag der völligen Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person gezahlt
Je nach Tarifvariante leistet die DKV bis einschließlich:
6. Krankheitswoche (Tarif TL1) 13. Krankheitswoche (Tarif TL2) 26. Krankheitswoche (Tarif TL3) 52. Krankheitswoche (Tarif TL4) 65. Krankheitswoche (Tarif TL5) 78. Krankheitswoche (Tarif TL6)
Besonderheiten
Damit Sie als geschäftsführender Gesellschafter auch bei Erkrankungen, die über diese Zeiträume hinausgehen, finanziell abgesichert sind, empfiehlt sich der zusätzliche Abschluss einer kostengünstigen privaten DKV-Krankentagegeldversicherung.
Beitragsbeispiel
Den Tarif TL1 erhält ein 30jähriger Mann mit 150 EUR Tagegeld ab dem 4. Tag schon ab 105 Euro, eine gleichaltrige Frau zahlt 103,50 Euro

Erstellt am 16.10.2010 von

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